Die Berufsangaben im vorherigen Abschnitt sind nötig, damit Ihnen passende fachspezifische Informationen im Einklang mit dem Heilmittelwerbegesetz angezeigt werden können.
Wir weisen darauf hin, dass Sie nach dem Heilmittelwerbegesetz verpflichtet sind, bei der Registrierung korrekte Angaben, insbesondere zur Berufsgruppenauswahl, zu machen